Die Chipnummer kann auch später eingegeben werden. Sie muss jedoch unbedingt bei der ersten Schadenmeldung eingetragen sein. (es besteht eine Identifikationspflicht gemäß Abschnitt A der allgemeinen Versicherungsbedingungen)"
Hinweis: Es ist wichtig, dass die folgenden Fragen korrekt beantwortet werden. Bitte beachte hier die Rechtsfolgenbelehrung nach §19 Abs. 5 VVG.
Bitte lade das Merkblatt zur Anzeigepflicht nach § 19 VVG, die Bestimmung zum Widerrufsrecht, sowie die vertragsrelevanten Dokumente - Versicherungsbedingungen, IPID, Informationspflichten - und die Vermittler-Erstinformationen herunter.